Taxen 2012 gültig ab 1. Januar 2012 Trägerschaft
Das «Haus zur Heimat», Alters- und Pflegeheim Linthal, ist eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde Glarus Süd.
Einkünfte
Für Einkünfte aus Versicherungsleistungen wie AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Kranken und Unfallversicherungen, Hilflosenentschädigung sind die Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich. Alle Einkünfte sind auf das persönliche Bank- oder Postkonto des Bewohners einzuzahlen. Die Heimleitung steht für Beratungen gerne zur Verfügung. Die Kontaktpersonen helfen bei der Ausführung.
Rechnungen
Sie erhalten monatlich eine detaillierte Rechnung. Abgerechnet wird vorzugsweise über die Bank oder die Post mit dem Lastschriftverfahren oder mit Einzahlungsschein. Beim Einzug erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Miet- und Pensionsvertrag Das «Haus zur Heimat» schliesst vor dem Einzug mit den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Miet- und Pensionsvertrag ab. Dieser regelt sämtliche Verbindlichkeiten.
Pensionstaxen
Zimmer 101 109
Fr. 71.
Zimmer 201 212
Fr. 72.
Zimmer 301 309
Fr. 73.
Zimmer 114 119
Fr. 75.
Zimmer 214 220
Fr. 76.
Zimmer 310 319
Fr. 77.
Zuschläge
A. Auswärtigenzuschlag
• Bewohner aus Glarner Gemeinden ausserhalb Glarus Süd: Fr. 7. pro Tag
• Bewohner aus anderen Kantonen: Fr. 12. pro Tag
B. Zuschläge für Sonderleistungen
• Feriengäste: Fr. 10. pro Tag
• Zimmerservice pro Mahlzeit aus Komfortgründen: Fr. 5.
C. Betreuungs- und Pflegezuschläge
Betreuungs- und Pflegetaxen müssen mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 getrennt verrechnet werden. Bei der Betreuung handelt es sich um das Bereitstellen von Leistungen, die zur Ausführung KVG-pflichtiger Pflege vorhanden sein müssen. Das Bereitstellen sämtlicher Leistungen und Angebote der Alltagsgestaltung sind ebenfalls Bestandteil der Betreuungstaxe. Mit den Pflegetaxen werden sämtliche rein pflegerischen Leistungen gemäss KVG verrechnet. Darin enthalten ist ebenfalls eine Pflegematerialpauschale gemäss MiGel-Liste. Mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung wird der Pflegekostenanteil für Bewohnerinnen und Bewohner auf einen Maximalbetrag von Fr. 21.60 pro Tag festgesetzt. Die Restkosten, abzüglich Krankenkassenleistungen, werden durch die Gemeinde Glarus Süd finanziert.
D. Beanspruchung von MitarbeiterInnen für zusätzliche Einzelleistungen
• Hauswart: nach Aufwand pro Stunde: Fr. 50.
• Näharbeiten: nach Aufwand pro Stunde: Fr. 30.
E. Medikamente, Pflegematerial und Arztleistungen
• Ärztliche Leistungen und Medikamente werden vom Arzt direkt verrechnet.
• Bezüge aus der Hausapotheke und nicht MiGel-Produkte werden nach Aufwand
xverrechnet.
G. Rückvergütungen
• Abwesenheit Spital/Ferien ab 3. Tag: Fr. 10. pro Tag
• Im Todesfall ab 1. Tag: Fr. 10. pro Tag
• Betreuungszuschlag ab 3. Tag: Fr. 19. pro Tag
• Pflegezuschlag ab 1. Tag: entsprechende Kosten
H. Alkoholfreie Getränke
Alkoholfreie Getränke stehen den BewohnerInnen kostenlos zur Verfügung und sind Bestandteil der Pensionstaxe. Dies gilt auch für sämtliche alkoholfreie Konsumationen in der Cafeteria/im Wintergarten.
Rechtsmittel
Gegen die Festsetzung des Pensionspreises kann der/die Pflichtige innert 20 Tagen Einsprache bei der Verwaltungskommission «Heime Glarus Süd» erheben. Diese entscheidet endgültig.
In Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2012
Haus zur Heimat, Alters- und Pflegeheim Linthal
Präsident der Verwaltungskommission «Alters- und Pflegeheime Glarus Süd»
Kurt Reifler, Departementsvorsteher